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Geflügelpest

Aufhebung der Stallpflicht


 Das gesamte Bundesgebiet wurde per Kundmachung mit 15.03.2025 zum „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ erklärt, sodass die Tiere wieder ins Freie gelassen werden dürfen.

 

Geflügelhalter sind österreichweit verpflichtet, jede Haltung von Geflügel, ab einem Tier, binnen einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und allfällige Verdachtsfälle unmittelbar der Behörde zu melden.

 

Österreichweit sind tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel und jeder Verdacht bei gehaltenen Vögeln umgehend der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

 

Folgende Maßnahmen gelten weiterhin in „Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“:

  • Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt sein
  • Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand
  • Eine Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
  • Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren
  • Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden

 

Siehe dazu die Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes sowie die geltende Vogelgesundheitsverordnung (VGV).